Rechtliche Hinweise
Mit Ihrer Suchanfrage kommt noch kein Maklervertrag zustande.
Selbstverständlich kommt es zu diesem Zeitpunkt zu keiner automatischen Provisionspflicht
oder Rechnungsstellung.
Unser angegebenes Honorar wird immer nur dann fällig, wenn die angefragte Immobilie
dann auch tatsächlich notariell beurkundet wird und auch ein Maklervertrag dahingehend
vereinbart wurde.
Für Mietobjekte fällt kein Honorar an. Das Bestellerprinzip regelt hier die Kostenübernahme
durch den Eigentümer (Besteller / Auftraggeber)